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Flächentausch-Tausch bei dem alle gewinnen!

Im gegenseitigen Einvernehmen und zum gegenseitigen Nutzen

Grundstücke auf einfache schnelle Art  und Weise  gegen andere zu tauschen und dies zum Vorteil aller Beteiligten , das ist Ziel einer neuen, gemeinsamen Initiative von Landwirten im Raum Jerichow und der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt.

Ziel eines solchen  Flächentausches ist es, das Flächeneigentum der Beteiligten für die Bewirtschaftung vorteilhaft zu arrondieren, also verstreute und selbständig nicht wirtschaftlich nutzbare Grundstücke zusammenlegen zu können. Und dies  alles mit dem entscheidenden Vorteil, die ansonsten bei derartigen durch Notarverträge bewirkte Flächenbewegungen  anfallende Grunderwerbsteuer und die Gerichtsgebühren einzusparen. Grundlage für diesen Weg bietet hier das Verfahren des  "Freiwilligen Landtausches " gemäß § 103 ff. Flurbereinigungsgesetz. Der Vollzug und die Umsetzung des Tausches erfolgt nach Einigung der Tauschpartner schlussendlich durch  Genehmigung des Planes seitens der jeweiligen Flurbereinigungsbehörde.

So können schnell und unproblematisch zum Beispiel hofnahe Flächen angegliedert und dauerhaft durch Tausch von Eigentum gesichert oder potentielle Beregnungsflächen im Investitionsfall arrondiert werden. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt bietet hierbei durch ihren eigenen regional strukturierten Flächenpool als Tauschpartner beste Möglichkeiten. Zudem verfügen die Mitarbeiter  der Landgesellschaft  auch über die entsprechenden digitalen Möglichkeiten zur Bewertung von Flächen sowie über langjährige Erfahrungen bei der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren.

Im Einzelnen läuft das Tauschverfahren wie folgt ab:

Die am Tausch beteiligten  Grundstücke werden nach einheitlichen Kriterien bewertet und auf dieser Basis wertmäßig in ein Verhältnis gesetzt. Ausgangspunkt ist dabei die Bodenschätzung des Finanzamtes. Diese wird mit der tatsächlich anzutreffenden Nutzungsart der Flächen und den vorhandenen Flurstückgrenzen abgeglichen und angepasst. Somit ergibt sich für jede am Tausch beteiligte Fläche ein anzuwendender Tauschwert. Damit die Teilnehmer ihre einzelnen Interessen bedenken und sorgfältig formulieren und abstimmen sowie die zutreffenden Belastungen im jeweiligen Grundbuch  regeln können, sind mehrere Gesprächsrunden notwendig. Geringe Wertunterschiede werden gegebenenfalls finanziell ausgeglichen.  Über das Ergebnis der Einigung wird dann das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten mit dem Antrag auf Durchführung des „Freiwilligen Landtausches“  nach § 103 ff.  FlurbG informiert. Nach Aufstellung, Bekanntgabe und Erlass der Ausführungsanordnung zum Tauschplan wird die Berichtigung der öffentlichen Bücher wie das Grundbuch und ggf.  das Baulastenverzeichnis veranlasst - und der Tausch schlussendlich perfekt gemacht! 

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Teilnehmer/Bearbeiter des Verfahrens: (von links) Landwirt J. Schulze-Wext, Bearbeiter R. Lehmann (LGSA), Arbeitsgruppenleiter H. Kumpe (LGSA), Landwirt J. Heringa

Übrigens:

Mit dem einfachen, schnellen  Instrument des „Freiwilligen Landtausches“ nach FlurbG  haben die Landwirte die Möglichkeit,  auch dann ihre Flächen in eigener Regie  zu arrondieren, wenn eine Flurbereinigung nicht in Sicht bzw. nicht geplant ist.

Bei Interesse an derartigen Flächentauschen  wenden Sie sich an die jeweilige Außenstelle in Ihrer Region!