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Die LGSA präsentiert Gutachten zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht

Die anhaltenden Diskussionen über den Anstieg der Bodenpreise und seine Ursachen, das zunehmende Kaufinteresse von Investoren / Kapitalanlegern am Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, die Sorge um die Agrarstruktur und nicht zuletzt immer wieder artikulierte Forderungen nach Veränderungen der Gesetze zur Regulierung des Bodenmarktes waren für den Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften Anlass ein Gutachten in Auftrag zu geben, das Hintergründe dieser Entwicklung aufzeigen soll und den Handlungsbedarf beschreibt.

Am Donnerstag (29.03.2012) wurde das Gutachten, das unter Beteiligung der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt entstand, im Landtag in Magdeburg an die Vorsitzende des  Landwirtschaftsausschusses Gabriele Brakebusch (CDU) und die agrarpolitischen Sprecher der Fraktionen Bernhard Daldrup (CDU), Jürgen Barth (SPD), Hans Jörg Krause (Linke) und Dorothea Frederking (Bündnis 90 / Grüne) übergeben.

Dabei verwies der Geschäftsführer der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt (LGSA), Dr. Willy Boß, auf die anhaltend besorgniserregende Entwicklung der Bodenpreise vor allem in den neuen Bundesländern. Der Kaufpreis für landwirtschaftliche Grundstücke ist dem Gutachten zufolge in Ostdeutschland und in Sachsen-Anhalt an vorderer Stelle von  2007 bis 2011 um mehr als 85 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu wurde für die alten Bundesländer nur eine Kaufpreissteigerung von lediglich rund 13 Prozent festgestellt.

Dr. Willy Boß überreichte im Landtag Exemplare der Studie zum Bodenmarkt an die Abgeordneten Jürgen Barth, Bernhard Daldrup, Gabriele Brakebusch, Dorothea Frederking und Hans-Jörg Krause (v. r.).

Zudem, so Dr. Willy Boß, sei der Flächenumsatz im Osten im Verhältnis zu Gesamtumfang der landwirtschaftlichen Fläche dreimal so hoch wie im Westen. Die Erfahrungen der Landgesellschaften bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes  belegen die Erfahrungen der vergangenen Jahre: Immer weniger Agrarunternehmen sind in der Lage, die von ihnen gepachteten Flächen im Falle eines Verkaufes selbst zu erwerben.

Ursachen und Handlungsempfehlungen

Im Hinblick auf die Ursachen dieser Entwicklung, betonte Dr. Willy Boß, sei die  Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) als größter einzelner Marktteilnehmer mit ihrer aktuellen Praxis der Flächenprivatisierungen zwar Preisführer aber nicht alleiniger Verursacher dieser Situation. Mindestens ebenso wichtig ist das gesamte Marktvolumen – also die relativ gute Chance Flächen kaufen zu können und vor allem die anhaltende Flucht in solide, wertbeständige Sachwerte infolge der Finanzkrise.

Der Bedarf an Bauland spielt in den neuen Ländern eine untergeordnete Rolle, zumindest ist seine Wirkung auf die Bodenpreise im Osten deutlich geringer als im Westen.

Dies gilt auch noch für den Einfluss des Erneuerbare Energiengesetz (EEG). Die hohe Förderung treibt z. B. in Schleswig–Holstein und in Teilen Niedersachsens die Boden – und vor allem die Pachtpreise z.T. in schwindelerregende Höhen, die von Landwirten mit Tierproduktion und Ackerbau nicht aufgebracht werden können.

Ein weiteres Problem, so Dr. Willy Boß, sei der anteilsmäßige oder vollständige Verkauf landwirtschaftlicher Betriebe an Kapitalgesellschaften bzw. außerlandwirtschaftliche Anleger. Die dem Unternehmen gehörenden Flächen kommen so ohne Grundbuchänderung in die Hände dieser Investoren. Die Wertschöpfung findet in der Regel dann nicht mehr in der Region statt.

Um einer weiteren Verzerrung der Agrarstruktur in Deutschland entgegenzuwirken, formuliert das Gutachten folgende Handlungsempfehlungen:

Zunächst sollte das bestehende Recht konsequent und systematisch angewendet werden. Es ist grundsätzlich geeignet, den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Nichtlandwirte einzuschränken.

Sodann sollten die Rahmenbedingungen für die Flächenprivatisierung des Bundes in den neuen Bundesländern angesichts der Entwicklung seit 2007 im Sinne einer größeren Agrarstrukturverträglichkeit geändert werden.

Das Land Sachsen–Anhalt böte dem Bund weiterhin an diese Aufgabe zu übernehmen.

Die Anreizwirkung des Gesetzes für Erneuerbare Energien (EEG) sollte neutralisiert werden.

Die Gebote des städtebaulichen Rechtsrahmens und der Naturschutzgesetzgebung für weniger Flächenverbrauch sollten zur Wirkung gebracht werden; auch hier gelt der Grundsatz, zuerst einmal das konsequent zu nutzen was an Regelungen und Möglichkeiten da sei und erst dann über Gesetzesänderungen nachzudenken.

Nicht zuletzt sollten auch steuerliche Vorschriften zur Abfederung der Gefahren für die Agrarstrukturanpassung überprüft werden. 

Vorhandenen Rechtsrahmen behutsam weiterentwickeln

Laut Gutachten gibt es Schwierigkeiten in der Anwendung des Landespachtverkehrsgesetzes, da nur ein Bruchteil der Pachtverträge tatsächlich bei den Behörden angezeigt wird und die nichtanzeige nicht strafbewährt ist. Hier sollten Korrekturen vorgenommen werden. 

Die deutschen Rechtsvorschriften kollidieren dem Gutachten zufolge nicht mit dem Europäischen Recht. Sowohl das Grundgesetz als auch das EU-Recht bieten Spielräume für eine  behutsame Anpassung des Grundstücksverkehrsrechts an aktuelle und absehbare Entwicklungen.

Auch wenn die Entwicklung auf dem Bodenmarkt besorgniserregend ist und zu Handlungen auffordert, mahnt Dr. Willy Boß vor Schnellschüssen. „Alle Bundesländer sollten sich zunächst untereinander, aber auch in Abstimmung mit dem Bund über eine eventuelle Änderung der Regelungen verständigen.“ Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat unterdessen bereits angekündigt, das Gutachten Ende April auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz in Konstanz zu setzen.

Sachsen–Anhalt war bei der Erarbeitung des Gutachtens besonders stark beteiligt:

Den Abschnitt  „Wirkungsweisen und Grenzen des geltenden bodenpolitischen Ordnungsrahmens“ erarbeitete ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt in Vorkaufsrechtssachen vor den höheren Gerichten in unserem Bundesland und in Brandenburg vertritt. Der Autor des größten Kapitels zur Bewertung von Änderungsmöglichkeiten der Rechtsvorschriften  vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben ist Professor für öffentliches Recht an der Martin–Luther-Universität Halle–Wittenberg. Die Analyse des Bodenmarktes oblag dem Berliner  Fachjournalisten Dr. Klaus Siegmund.

Gutachten positiv aufgenommen

Die agrarpolischen Sprecher der Fraktionen nahmen das Gutachten mit großem Interesse auf.

Jürgen Barth (SPD) sagte, die Studie sei für die Abgeordneten ein wichtiges Mittel, künftig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hans-Jörg Krause (Linke) zeigte sich vom Gutachten positiv überrascht, da es kritisch auf die  praktizierte Auslegung des vorhandenen Rechtsrahmens hinweise. Bernard Daldrup (CDU) sagte im Hinblick auf das Grundanliegen des Gutachtens, es sei äußerst wichtig, dass die landwirtschaftlichen Flächen als Produktionsgrundlagen bei denen blieben, die sie bewirtschafteten-  allein deshalb, weil sonst alle Aktionen zur Förderung des ländlichen Raumes ad absurdum geführt würden.

http://www.lgsa.de

http://www.blg-berlin.de/