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Reichssiedlungsgesetz (RSG) vor 100 Jahren in Kraft getreten

Berlin, 11.08.2019

(blg) Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) erinnert an die Veröffentlichung des Reichsiedlungsgesetzes (RSG) vor 100 Jahren, am 11. August 1919 im Reichsgesetzblatt. Das RSG wurde 1949 von der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland übernommen und 1990 auch Bestandteil des Einigungsvertrages. Insofern sind die ordnungsrechtlichen Vorgaben beispielsweise zur Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes aktuelles Recht und das RSG geltende Rechtsgrundlage für die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften bzw. gemeinnützigen Landgesellschaften und deren Tätigkeit. Das RSG ist nicht isoliert zu betrachten: Es ist eine der vier Säulen des landwirtschaftlichen Bodenrechts.

Im Juli 1919 beschloss die seinerzeit wegen Unruhen in Weimar tagende Nationalversammlung das RSG. Damit wurde die gesetzliche Basis für Siedlungsverfahren in allen Bundesländern geschaffen. Diese wurden zudem verpflichtet, gemeinnützige ländliche Siedlungsunternehmen zu begründen, wo diese noch nicht bestanden. Neu am RSG war vor allem

■ das Ausscheiden des Staates als Siedlungsträger und das gesetzliche Einsetzen gemeinnütziger, wirtschaftlich orientierter Siedlungsunternehmen, hier hatte sich die Rechtsform der GmbH als die geeignetste durchgesetzt, bei Wahrung des staatspolitischen Einflusses durch mehrheitliche Beteiligung.

■ die Möglichkeit der Beschaffung von Siedlungsland durch die Ausübung des Vorkaufsrechts, der Bereitstellung von Staatsdomänen und mit Hilfe zu bildendender Landlieferungsverbände

■ die gesetzliche Anerkennung der Anliegersiedlung (Aufstockung bestehender Kleinbetriebe).

In der Nachkriegszeit war das RSG Grundlage für die Landbeschaffung zur Eingliederung zahlreicher aus der Landwirtschaft stammender Vertriebenen und Flüchtlinge in sog. Kleinsiedler- bzw. Nebenerwerbsstellen in Verbindung mit dem Siedlungsförderungsgesetz. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Integration geleistet.

Die sog. Anliegersiedlung diente vielfach der Flächenaufstockung landwirtschaftlicher Betriebe, zunächst gefördert über die Grünen Pläne und ab 1972 durch die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

In den 1970 er Jahren wurde das RSG erweitert um die Landbeschaffung zur Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe aus engen Ortslagen im Rahmen der Dorfkernsanierung.

Als eine der Säulen des landwirtschaftlichen Bodenrechts steht das RSG in engem Kontext mit dem Grundstückverkehrs-, dem Flurbereinigungs- und Landpachtverkehrsgesetz. Für diese Gesetze ging 2007 durch die Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder über. Das Bundesrecht gilt solange fort, bis die Länder es durch eigene Gesetzgebung ablösen. Davon hat bisher nur Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.  Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG-BW) ist 2010 in Kraft getreten: Es fasst für das Land RSG, Grundstückverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz zusammen mit speziellen Weiterentwicklungen und aktuellen sprachgebräuchlichen Formulierungen zum Bodenrecht.

V.i.S.d.P.

Karl-Heinz Goetz
Geschäftsführer, Mitglied des Vorstandes  

BLG