Landgesellschaft Sachen-Anhalt MbH

Baulücke innerh. eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

Objektbeschreibung

Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück. Im Norden wird das Grundstück durch die Straße „Hofbreite“ begrenzt. Östlich befindet sich einen Autowerkstatt und südlich eine Wohnbebauung. Im südlichen Bereich befindet sich eine gepflasterte Zuwegung zu den Wohngebäuden, die durch im Grundbuch eingetragene Wegerechte (Abt. II Nr. 2 und 7) dinglich gesichert ist. 

Die ehemals auf dem Grundstück befindliche Bebauung (LPG-Hof) wurde abgerissen. Teilweise sind Betonplatten im Boden verblieben. Im südlichen Bereich quert eine Trinkwasserleitung das Grundstück, die durch ein im Grundbuch eingetragenes Leitungsrecht (Abt. II Nr. 8) dinglich gesichert ist. Der Leitungsverlauf sowie der Schutzstreifen (2m beiderseits der Leitung) sind aus dem als Anlage beigefügten Plan des TAV Börde ersichtlich (Trinkwasserleitung: dunkelblau liniert, Schutzstreifen: hellblau).

Unregelmäßiger Grundstückszuschnitt, leicht abschüssiges Gelände, Zufahrt nordseitig über die Straße „Hofbreite“ möglich.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

Lage

Das kaufgegenständliche Flurstück befindet sich im zentralen Ortsbereich von Neubrandsleben. Neubrandsleben mit ca. 157 Einwohnern ist ein Ortsteil von Oschersleben. Oschersleben ist eine Stadt mit ca. 19.000 Einwohnern im Landkreis Börde und liegt ca. 35 km südöstlich von Magdeburg. Neubrandsleben ist über eine Busverbindung an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. 

Neubrandsleben verfügt über keine Versorgungseinrichtungen. Bei der Art der umliegenden Bebauung handelt es sich um dörfliche Mischbebauung. Ostseitig befindet sich eine Autowerkstatt.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

Sonstiges

Allgemeine Informationen zur Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA).

Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.

Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages zu erfolgen.

Der Erwerbsantrag ist
- bis zum Ausschreibungsende: Mittwoch, den 24.06.2026, 12,00 Uhr
- ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- in einem verschlossenen Umschlag
- mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 517-170-2 (Oschersleben) / ID 5759“
- zu senden an: 

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, 
Außenstelle Magdeburg, 
z. Hd. Herrn Wiechmann, 
Große Diesdorfer Straße 56/57, 
39110 Magdeburg

Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist der grundsätzlich der ausgefüllte und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung@lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „Ausschreibung 517-170-2 (Oschersleben) / ID 5759“, zu übersenden.

Es besteht ein Mindestgebot in Höhe von € 13.000,00 (in Worten: dreizehntausend Euro) (Gebote unter dem Mindestgebot sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig).

Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!

Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

Ihr Ansprechpartner

André Wiechmann

Tel.: 0391 7361730

Mail: wiechmann.a@lgsa.de