Objektbeschreibung
Los Fl.St. 1032, 1033
Das Flurstück 1032 ist mit 128 m² als Wohnbaufläche und mit 302 m² als Landwirtschaftsfläche klassifiziert. Der Anteil der Wohnbaufläche ist in der Örtlichkeit dem Grundstück mit dem Flurstück 1033 zuzuordnen und hat einen lockeren Baumbestand. Die Landwirtschaftsfläche am nördlichen Rand von Fl.St. 1033 wird bewirtschaftet und ist Teil eines größeren Schlages.
Das Flurstück 1033 befindet sich innerhalb der Ortslage von Gahrendorf. Nördlich angrenzend ist Ackerland, Westlich grenzt die K2502/der Prosigker Weg. Südlich und südöstlich befinden sich weitere Grundstücke mit Einfamilienhäusern. Am südlichen Flurstücksrand verläuft die befestigte Ortsstraße „Arensdorfer Weg“. In südliche und südöstliche Richtung befindet sich die eigentliche Ortslage mit überwiegend offener Wohnbebauung. Das Flurstück 1033 besitzt eine regelmäßige, trapezförmige Form. Das Flurstück 1032 besitz eine unregelmäßige Form. Die Grundstücksbreite des Flurstückes 1033 an der Straßenfront zur K2502 beträgt ca. 34m bei einer mittleren Gesamttiefe des Flurstückes von ca. 58 m.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Lage
Gahrendorf ist eine Ortschaft von Arensdorf und ein Ortsteil der Stadt Köthen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Sonstiges
Verkaufsbedingungen
Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Flächen sollte nur mittels beigefügten Vordruckes - Erwerbsantrag -abgegeben werden. Es kann nur auf die Lose geboten werden. Das Gebot auf einzelne Flurstücke aus den Losen ist nicht zulässig.
Abgabe des Gebotes
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen – Verkaufsangebot Arensdorf, Flur 4, Flurstücke 1032 und 1033 315-233-5" oder per Mail an ausschreibung@lgsa.de gemäß den Verkaufsbedingungen bei der Veröffentlichung zu entnehmender Anschrift der Außenstelle der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH einzureichen.
Angebote, die nach dem Schlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Los Arensdorf, Flur 4, Flurstücke 1032 und 1033 315-233-5 - Mindestgebot: 17.000,00 €.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!