Landgesellschaft Sachen-Anhalt MbH

Doppelhaushälfte mit Schuppen

OBJEKTBESCHREIBUNG

Die Bebauung des Grundstücks besteht aus einer Doppelhaushälfte, einer Garage, weiteren Schuppen und Unterständen. Das vermutlich um 1930 errichtete Wohngebäude ist nicht unterkellert und besteht aus Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss.

Energieausweis vom 16.02.2026 – Stufe H – Endenergiebedarf 358,1 kWh/(m²*a)

Weitere Einzelheiten – siehe PDF-Exposee!

SONSTIGES

Allgemeine Informationen zur Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag der Grundstückseigentümer - Land Sachsen-Anhalt und einer Privatperson - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA). Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt.

Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen. Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages (s. Exposee) zu erfolgen.

Der Erwerbsantrag ist - bis zum Ausschreibungsende: Montag, den 31. August 2026 - ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben - in einem verschlossenen Umschlag - mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 517-338-4 Altenzaun / ID 11282“ - zu senden an: Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Außenstelle Altmark, z. Hd. Frau Schlüter, Bahnhofstraße 2, 39638 Gardelegen.

Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist der ausgefüllt und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung@lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „Ausschreibung 517-338-4 Altenzaun / ID 11282“, zu übersenden.

Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!

Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bei einem Notariat.

Es besteht ein Mindestgebot in Höhe von 11.000,00 € (Gebote, die unter der ausgewiesenen Mindestgebotshöhe liegen, sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig!)

Weitere Einzelheiten – siehe PDF-Exposee!

LAGE

Osterholz ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohenberg-Krusemark im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt. Die Immobilie befindet sich in zentraler Lage der nur wenige Häuser umfassenden ehemaligen Gutssiedlung.

Weitere Einzelheiten – siehe PDF-Exposee!

Ihr Ansprechpartner

Marie Schlüter

Tel.: 03907-7778727

Mail: Schlueter.M@lgsa.de