Objektbeschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges LPG-Gelände (Tieraufzuchtanlage Wachtberg), welches mit diversen Wirtschafts- und Lagergebäuden bebaut ist. Die Gebäude sind teils ruinös. Auf dem Grundstück sind diverse Müll- und Bauschuttablagerungen vorhanden. Die Gebäude wurden teilweise durch den Miteigentümer als Lagerraum genutzt. Eine dem Flurstück 334 nördlich vorgelagerte Fläche des Flurstückes 330/0 von ca. 500 m² wird durch den Eigentümer des Flurstückes 334 aufgrund vertraglicher Vereinbarung unentgeltlich genutzt. Der darauf befindliche Unterstand wird durch den Nutzer zum Abstellen von Hängern und Traktoren genutzt.
Die Grundstücksform ist unregelmäßig, leichte Hanglage. Einfriedungen sind vorhanden. Die Grundstücksgrenzen konnten vor Ort nicht nachgeprüft werden.
Es werden geregelte Grenzverhältnisse unterstellt. Die genauen Grundstücksgrenzen können nur durch eine Grenzfeststellung festgestellt werden. Dies hat, soweit erforderlich, durch den Käufer auf dessen Kosten zu erfolgen.
Eine Kostenbeteiligung des Verkäufers wird ausgeschlossen. Auf dem Grundstück befinden sich diverse Müll- und Bauschuttablagerungen, Altreifen, Wellasbestplatten sowie eine schrottreife Pkw-Karosserie. Eine Entsorgung hat durch den Käufer auf dessen Kosten zu erfolgen.
Grundstück Gemarkung Hecklingen, Flur 24, Flurstück 330/0 (39.816 m²)
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Lage
Hecklingen mit ca. 7.000 Einwohnern (Stand 10/2022) ist eine Stadt im Salzlandkreis in Sachsen- Anhalt. Die Stadt Hecklingen umfasst die Ortsteile Hecklingen (Kernstadt), Cochstedt, Groß Börnecke, Gänsefurth und Schneidlingen. Die Landeshauptstadt Magdeburg liegt ca. 44 km nördlich. Das Vertragsgrundstück befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Hecklingen. In Hecklingen befinden sich diverse Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, eine Grundschule sowie eine Kindertagesstätte.
An das Vertragsobjekt grenzt westseitig die Ortslage von Hecklingen an.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Allgemeine Informationen zur Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt und einer Privatperson – durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA).
Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.
Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages zu erfolgen.
Der Erwerbsantrag ist
- bis zum Ausschreibungsende: Mittwoch, den 28.05.2025, 12,00 Uhr
- ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- in einem verschlossenen Umschlag
- mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 517-163-3 (Hecklingen) / ID 9316“
- zu senden an:
Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH,
Außenstelle Magdeburg,
z. Hd. Herrn Wiechmann,
Große Diesdorfer Straße 56/57,
39110 Magdeburg
Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist grundsätzlich der ausgefüllte und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung@lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „Ausschreibung 517-163-3 (Hecklingen) / ID 9316“, zu übersenden.
Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!
Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Es besteht ein Orientierungspreis in Höhe von 95.000,00 € (in Worten: fünfundneunzigtausend Euro). (Gebote, die unter einem Betrag von 75.000,00 Euro (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) liegen, sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig).
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!