Objektbeschreibung
Bei dem zu veräußernden Objekt handelt es sich um ein sanierungsbedürftiges Wohnhaus mit einer separaten Garage. Die Zufahrt zur Garage erfolgt über das westlich angrenzende Grundstück. Die Zufahrt ist durch Eintragung eines Wegerechtes im Grundbuch des Nachbargrundstückes dinglich gesichert. Gemäß Eintragungsbewilligung hat sich der Eigentümer des dienenden Grundstückes die Vereinbarung einer Nutzungsentschädigung vorbehalten. Derzeit ist die Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht bekannt.
Das Grundstück ist fast vollständig bebaut. Es gibt einen kleinen Innenhof. Das Grundstück hat einen in etwa regelmäßigen Zuschnitt. Die Geländeoberfläche hat eine leichte Hanglage. Einfriedungen sind vorhanden. Überbauungen waren nicht erkennbar.
Geregelte Grenzverhältnisse werden unterstellt. Eine Klärung der Grundstücksgrenzen hat im Bedarfsfall durch den Käufer auf dessen Kosten zu erfolgen.
Bei der Besichtigung wurden vorhandene Abdeckungen von Wand-, Boden- und Deckenflächen nicht entfernt, die Funktionsfähigkeit von Fenstern, Türen, Heizungen, Beleuchtungen und sonstigen Installationen nicht geprüft. Verdeckte Mängel bzw. Bauschäden wie tierische und pflanzliche Schädlinge, Rohrleitungsfraß etc. können nicht ausgeschlossen werden.
Energiebedarfsausweis vom 12.12.2025 – Stufe H – Endenergiebedarf 290,3 kWh/(m²*a)
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Lage
Heimburg ist ein Ortsteil der Stadt Blankenburg (Harz) im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt.
Das Grundstück befindet sich am nordöstlichen Ortsrand an einer Nebenstraße.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Sonstiges
Allgemeine Informationen zur Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt – und eines Miteigentümers durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA).
Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.
Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages zu erfolgen.
Der Erwerbsantrag ist
- bis zum Ausschreibungsende: Mittwoch, den 24.06.2026, 12.00 Uhr
- ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- in einem verschlossenen Umschlag
- mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 517-313-5 (Heimburg) / ID 11252“
- zu senden an:
Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH,
Außenstelle Magdeburg,
z. Hd. Herrn Wiechmann,
Große Diesdorfer Straße 56/57,
39110 Magdeburg
Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist grundsätzlich der ausgefüllte und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung@lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „Ausschreibung 517-313-5 (Heimburg) / ID 11252“, zu übersenden.
Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!
Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Es besteht ein Orientierungspreis in Höhe von 50.000,00 € (in Worten: fünfzigtausend Euro). (Gebote, die unter einem Betrag von 35.000,00 Euro (in Worten: fünfunddreißigtausend Euro) liegen, sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig).
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!