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Bebauungsplan - "verbindlicher Bauleitplan"

Aufgabe
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist - neben dem Flächennutzungsplan (FNP) - ein weiteres Planungsinstrument der Kommune, für den sie auch federführend verantwortlich ist. Er gilt als das Gestaltungselement der Kommune für die städtebauliche Entwicklung und ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Gemäß dem Baugesetz § 1 Abs. 3 ist eine Aufstellung eines B-PLAN vorzusehen, „... sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist...".
Als Bestandteil des räumlichen Planungssystems - von der Bundesebene über die Länder- und Regionalebene bis zur Flächennutzungsplanebene heruntergebrochen - regelt er auf örtlicher Ebene verbindliches Baurecht.

Inhalt
Der B-PLAN ist im Gegensatz zum FNP eine Satzung. Sie legt verbindlich fest, wie gebaut werden darf unter Verwendung einer einheitlichen Plansprache. Generell werden zwei Arten von Bebauungsplänen unterschieden:
a) den qualifizierten Bebauungsplan, der mindestens Festlegungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält und
b) den einfachen Bebauungsplan, bei dem eine oder mehrere dieser Festlegungen fehlen. Er richtet sich nach der Eigenart der näheren Umgebung, der Baunutzungsverordnung und der Landesbauordnung.
Eine Sonderform stellt der vorhabenbezogene B-Plan dar. Er enthält konkrete Planungsabsichten eines Vorhabenträgers.

Folgende Festlegungen können in einem B-Plan getroffen werden:

Art der baulichen Nutzung
sie regelt die geplante Nutzung auf dem Grundstück, wie sie im FNP vorgegeben ist und konkretisiert
(z.B. im FNP Wohngebiet [W] um B-Plan Reines Wohngebiet [WR])

Maß der baulichen Nutzung
es legt die Größe eines Bauvorhabens fest über Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl, Höhe und/oder Anzahl Vollgeschosse

Bauweise
sie definiert die Grenzabstände zwischen den geplanten Gebäuden bzw. die Einhaltung der Grundstücksgrenzen
(offene o. geschlossene Bauweise, Einzelhäuser o. Häusergruppen)

überbaubare Grundstücksfläche
Beachtung von Baulinien und Baugrenzen (Achtung: Baulasten! siehe Baulastenverzeichnis, da keine Darstellung im B-Plan)

weitere Kennzeichnungen
Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsflächen, Grünflächen

Die Satzung des B-Plans besteht aus einer Begründung, die alle Festsetzungen des B-Plans genau beschreibt einschließlich des Umweltberichts und
einem Planwerk, in dem die Festsetzungen kartographisch dargestellt werden gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanzV 90). Der parallel zu erstellende Grünordnungsplan definiert die Kompensationsmaßnahmen, die ihren Niederschlag in den textlichen Festsetzungen des B-Plans finden.


Planungsrecht
Der B-Plan setzt rechtsverbindlich auf Grundlage des Flächennutzungsplanes für und gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern konkrete städtebauliche Inhalte fest. Damit bildet er die Grundlage für:
- Baugenehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen in seinem Geltungsbereich und
- Maßnahmen wie Bodenordnung, Enteignung, Erschließungsanlagen, Bau- und Pflanzgebote.

Haben Sie Fragen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens? Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Bebauungsplanung.
Sprechen Sie uns an!





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