FLURNEUORDNUNG
DAMIT ALLES IN ORDNUNG KOMMT
Kommunale Vorhaben haben oft einen Bedarf an Flächen der mit den Nutzungsansprüchen der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft konkurriert. Im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens können die möglicherweise daraus resultierenden Nutzungskonflikte gemeinsam behandelt, aufgehoben und einer optimalen Lösung zugeführt werden.
Flurneuordnungsverfahren tragen durch die bedarfsgerechte Ausweisung von Grundstücken wesentlich zu einer zukunftsfähigen Entwicklung des ländlichen Raums bei. Hierfür können eine Vielzahl von Verfahrensarten eingesetzt werden.

Die Landgesellschaft ist unter der Beleihung hoheitlicher Befugnisse zugelassene „Geeignete Stelle“ zur Durchführung von Flurneuordnungsverfahren. Mit Hilfe modernster Technik sind wir kurzfristig in der Lage,
- Verfahren des freiwilligen Landtausches durchzuführen,
- Bodenordnungsverfahren in der Feldlage vorzubereiten,
- Legitimationen der Beteiligten durchzuführen,
- den Wege- und Gewässerplan nach § 41 aufzustellen,
- die Wertermittlung und die Neueinteilung des Verfahrensgebietes vorzunehmen,
- den Bodenordnungsplan aufzustellen und
- getrenntes Boden- und Gebäudeeigentum zusammenzuführen.
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