Landgesellschaft Sachen-Anhalt MbH

Flurneuordnung

Damit alles seine Ordnung hat

Als das gemeinnützige Siedlungsunternehmen des Landes ist die Landgesellschaft gemäß § 53 Abs.4 Landwirtschaftsanpassungsgesetz sowie § 99 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz unter Beleihung hoheitlicher Befugnisse zugelassene „Geeignete Stelle" zur Durchführung von Flurneuordnungsverfahren.

Landschaftsaufnahme mit einem hügeligen landwirtschaftlich genutzem Feld im Vordergrund. Im Hintergrund erstrecken sich Wälder, eine Straße und Ortschaften.

Ihr Ansprechpartner

Dipl-Ing.

Martin Freimuth

Tel.: 0391 7361-710

Mail: freimuth.m@lgsa.de