Bei Eingriffen in Natur und Landschaft, ob es sich nun um den Bau eines Stalles, einer Straße oder einer Industrieansiedlung handelt, fordert das Naturschutzrecht bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft den Nachweis von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen. Das ist ein Thema, mit dem wir uns seit Jahren intensiv und erfolgreich beschäftigen. Hervorzuheben sind hier unsere bereits vorbereiteten Ökopoolprojekte. Die ausgleichsverpflichteten Eingreifer können sich eines Ökopools in der Region bedienen und hier die volle Verantwortung auf die Landgesellschaft übertragen. Der Vertrag hat eine komplett befreiende Wirkung für die Eingreifer. Die Landgesellschaft übernimmt hier die volle Verantwortung der Vorbereitung, Umsetzung und vor allem der dauerhaften Pflege der Ausgleichsmaßnahme: Wir gestalten die Kompensation landwirtschaftsverträglich und naturschutzfachlich hochwertig.
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Übersichtskarte unserer Ökopoolprojekte